IMPRESSUM
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Muskeltiere GmbH
– Stand Oktober 2025 (Bau, Transport, Umzug, Entsorgung & Subunternehmer)
Muskeltiere GmbH
Westhafenstr.1
D-13353 Berlin
Tel: 030-47 00 52 52
info@muskeltiere.gmbh
§ 1 Art und Umfang der Leistung
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vergütung
Durch die vereinbarten Preise werden alle vertraglich geschuldeten Leistungen abgegolten. Nachträge und Zusatzleistungen werden gesondert vergütet. Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen oder Pauschalpreis gem. VOB/B.
§ 3–18 Bauleistungen (VOB/B)
Für alle Bauleistungen gelten ergänzend die Vorschriften der VOB/B. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten sach- und fachgerecht aus. Fristen verlängern sich bei unverschuldeten Behinderungen. Haftung, Mängelansprüche, Zahlung und Sicherheitsleistungen richten sich nach den §§ 4–18 VOB/B.
§ 19 Transport- und Umzugsleistungen
Offensichtliche Schäden sind sofort, verdeckte binnen 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen (§451f HGB). Nach Ablauf gilt das Gut als unbeschädigt. Haftung besteht nur bei eigenem Verschulden; keine Haftung für höhere Gewalt oder Eigenverpackung.
§ 20 Lagerung
Für Einlagerungen gelten §§467 ff. HGB. Gefahrübergang erfolgt bei Einlagerung; Haftung nur bei nachweislichem Verschulden.
§ 21 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und gem. Art. 17 DSGVO nach gesetzlichen Fristen gelöscht. Keine Weitergabe an Dritte.
§ 22 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen nach § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 23 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
§ 24 Entsorgungsleistungen
1. Der Auftragnehmer führt Entsorgungsleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch.
2. Entsorgte Materialien werden ausschließlich an zugelassene Entsorgungs- oder Recyclingbetriebe übergeben.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Entsorgungsgegenstand eindeutig zu beschreiben und keine gefährlichen oder gesetzlich verbotenen Stoffe zu übergeben.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mehrkosten durch falsche Deklaration, fehlende Trennung oder unzulässige Stoffe.
5. Eine Haftung für Schäden durch Dritte (z. B. Entsorgungsstellen) ist ausgeschlossen.
6. Für Transporte und Entsorgungen gelten ergänzend die Vorschriften des HGB und Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
§ 25 Einsatz von Subunternehmern
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen.
2. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich für die
ordnungsgemäße Durchführung der Leistung.
3. Eine Haftung für das Verschulden von Subunternehmern besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 278, 831 BGB).
4. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Einsatz von Subunternehmern ausdrücklich einverstanden.
5. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Subunternehmer erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung und unter Beachtung der DSGVO.